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Expertentipp

Mannheimer Morgen Ausgabe 04.03.2016

Jetzt prüfen: Alte Immobiliendarlehen

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Erschienen am 04.03.2016
in der Mannheimer Morgen Zeitung:

Die Zinsen für Immobilienkredite erreichen derzeit wieder ein Allzeittief. Es lohnt sich daher, bestehende Darlehen unter die Lupe zu nehmen. Sie können beispielsweise mit einem Forwarddarlehen bereits drei Jahre im Voraus die Zinsen für auslaufende Darlehen sichern. Auch Kunden, deren bestehende Verträge vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen wurden und noch einer Zinsbindung unterliegen, haben die Chancen auf eine Kündigung. Gemäß §489 BGB sind nämlich Darlehensverträge mit langer Zinsbindung bereits zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündbar. Wie lange die Zinsbindung Ihrer Finanzierung noch läuft, ist dabei völlig unerheblich. Prüfen Sie allerdings vorher die Finanzierbarkeit
und die Konditionen aller Banken, damit Sie auf die notwendige Anschlussfinanzierung vorbereitet sind. Ein unabhängiger Zinsmakler hilft Ihnen gerne dabei, alle Möglichkeiten aufzuzeigen.


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